Cannabis aktuell
Informiere dich hier!
THC – There’s no Harmless Consume
Willst du was fragen, dich informieren oder was ändern?
Die rechtliche Situation – was ist jetzt mit dem Eigenbedarf?
Cannabis-Check für Kiffer
Oder kiffst du mehr als dir lieb ist?
Mit dem Selbsttest Cannabis Check kannst du herausfinden, ob und wie riskant dein Cannabiskonsum ist. Der Test umfasst 12-13 Fragen und dauert ungefähr 5 bis 10 Minuten. Danach bekommst du eine auf deine Angaben zugeschnittene Rückmeldung. Der Test ergibt also nur dann einen Sinn, wenn du ihn ehrlich und vollständig beantwortest.
Solltest du dir Sorgen machen rede mit jemandem darüber.
Quiz: Das weiß man doch!
Um Cannabis ranken sich viele Mythen und Gerüchte. Was weißt du wirklich über Cannabis? Hier findest du es heraus!
Safer Use – Alles safe?
Egal was deine Freund*innen dir erzählen: Einen „ungefährlichen“ Konsum gibt es nicht! Aber wenn du ein paar grundsätzliche Regeln beachtest, kannst du die Risiken zumindest minimieren:
Fang nicht so früh an – dein Gehirn ist noch nicht fertig. |
Je früher du mit dem Kiffen beginnst, umso wahrscheinlicher sind Beeinträchtigungen deiner Entwicklung und negative Langezeitfolgen. |
Auch das erwachsene (+21) Gehirn braucht grasfreie Zeit. | Gönn deinem Gehirn Konsumpausen für Konzentration und Erinnerungen. Damit kannst du feste Gewohnheiten und Abhängigkeit verhindern. |
Kiffe nur, wenn es dir gut geht und du gesund bist. |
Vermeide Konsum bei psychischen oder chronischen Erkrankungen, wie z. B. Bronchitis, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. |
Du bist traurig: Kiffen verstärkt dieses Gefühl. |
Cannabis hilft dir nicht bei negativen Gefühlen oder Gedanken, sondern verstärkt diese. |
Kiffe nicht, wenn du allein bist. | Konsumiere nur in Gegenwart einer oder mehrere Personen, bei der/denen du dich wohl fühlst und der/denen du vertraust. |
Kiffe nicht in der Schule oder auf der Arbeit. | Verzichte im Alltag auf den Konsum, besonders bei Situationen, in denen deine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein könnte – Arbeit, Uni, Schule usw. |
Fahre kein Auto, Moped, Fahrrad und bediene keine Maschinen wenn du gekifft hast. | Nimm unter Einfluss von Cannabis nicht aktiv am Straßenverkehr teil. Deine Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit können eingeschränkt sein. Bei Polizeikontrolle wird es unangenehm und teuer (MPU). |
Kiffe nicht, wenn du schwanger bist. Kiffen schadet deinem Baby! | Während der Schwangerschaft wird THC über die Plazenta an das Ungeborene weitergegeben; dein Baby konsumiert mit. Um jedes gesundheitliche Risiko für dich und dein Kind auszuschließen, verzichte während Schwangerschaft und Stillzeit auf Cannabiskonsum. |
Benutz Kondome und Lecktücher, wenn du Sex hast. |
Kondome schützten vor ungewollter Schwangerschaft und Krankheiten. Cannabiskonsum kann in hohen Dosierungen und in der Mischung mit Tabak oder Alkohol, Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. Geschieht dies innerhalb von 4 Stunden nach Einnahme der Pille, gelangt evtl. zu wenig Wirkstoff in den Blutkreislauf – deshalb zusätzlich Kondome oder andere nicht-hormonelle Verhütungsmittel benutzen! |
Rauche kein verschimmeltes Gras. | Dieses erkennst du an weiß-gräulichen „Spinnweben“, braun-schwarzen Verfärbungen oder am Geruch. |
Lieber Joint als Bong oder am besten Vaporizer. | Verwende nach Möglichkeit Vaporizer und/oder Kohleaktivfilter beim Rauchen, um das Risiko für Atemwegs- und Krebserkrankungen zu reduzieren. Verzichte allgemein auf zu tiefe Inhalation. |
Achte darauf, was du kaufst. Sieht es komisch aus oder riecht komisch – lass die Finger davon! |
Falls du die Möglichkeit hast, lass dein Gras beim Drug Checking auf seine Qualität prüfen. In Deutschland ist das rechtlich derzeit leider nicht möglich. |
Cannabis im Tee oder Keks wirkt später und länger. Iss immer nur ein Stückchen und warte ab. |
Falls du Cannabis alsTee oder in Form von Cookies oder anderem Gebäck essen möchtest, beachte folgende Dinge: Die Wirkung kann zeitverzögert auftreten oder länger anhalten. Konsumiere nicht vorschnell nach. |
Sag deinen Freund*innen Bescheid, wenn es dir schlecht geht. Sie können auf dich aufpassen. |
Kalte Wickel am Kopf, Nacken und Unterarmen und frische Luft können helfen. Bei einer Überdosierung können Vitamin C haltige Lebensmittel und warme Getränke helfen. Ruf im Notfall die 112! Lass keinen allein! |
Du denkst jeden Tag ans Kiffen? Eine Drogen- und Suchtberatungsstelle in deiner Nähe kann dir helfen. |
Lass den Konsum nicht zur Gewohnheit werden. Falls Cannabis doch deinen Alltag bestimmen sollte, kannst du dich jederzeit an eine Drogen- und Suchtberatungsstelle in deiner Nähe wenden |
Reiche keine Joints rum, aktuell besteht ein großes Infektionsrisiko. | Durch das Weiterreichen des Joints kannst du dir neben Herpes, Soor, Grippe-Viren oder dem Epstein-Barr-Virus aktuell auch Corona zuziehen. Also Abstand auch hier. |
Willst du was fragen, dich informieren oder was verändern?
Wenn du das Gefühl hast, bei dir oder im Freundeskreis läuft was „aus dem Ruder“, scheue dich nicht dir Unterstützung zu suchen. Beratung offline, telefonisch oder online findest du hier:
Persönliche Beratung (Offline):
Alle Beratungsstellen sind kostenlos, anonym, ohne Karte der Krankenkasse und es gibt offene Sprechzeiten ohne Termin!
Du kannst allein oder mit der besten Freundin/BFF oder dem besten Kumpel/Bro oder den Eltern dort hingehen.
Du kannst über dich, deine BFF, über den Bro oder über die Eltern sprechen.
Trakehnerstr. 20
06124 Halle (Saale)
Tel: 0345-8057066
⇒ mit weiteren Standorten in Merseburg und Querfurt, Mücheln und Bad Dürrenberg
06108 Halle (Saale)
Tel: 0345-2178138
⇒ mit Außenstellen in Wettin und Landsberg
Telefonische Beratung:
- Nummer gegen Kummer, Beratungszeiten: Montag – Samstag 14.00 – 20.00 Uhr 116111 anrufen
- Bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline (24h täglich und kostenfrei): 01805 – 31 30 31
Alle Suchtberatungsstellen incl. Außenstellen sind telefonisch zu erreichen.
Onlineberatung:
Chat-Beratung
- www.drugcom.de/beratung-finden/chat-und-chat-beratung-bei-fragen-zu-drogen-und-abhaengigkeig
- www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatun /chatberatung/chat
E-Mail-Beratung (webbasiert)
Quit the Shit – Online-Beratungsprogramm für die Reduzierung oder den endgültigen Verzicht auf Cannabis
Weitere bundesweite Beratungsstellen findest du auf der Seite der BZgA.
Rausch versus Medizin
„Was als Medizin eingesetzt wird, kann doch nicht schädlich sein?“ Ganz so einfach ist das leider nicht. Hier eine Gegenüberstellung von gesundheitlichen Folgen des Rauschkonsums und der pharmazeutischen Anwendung von Cannabis-Produkten:
Rausch (illegaler Markt)
Die Gattung Cannabis gehört botanisch zur Gattung der Cannabaceae (Hanfgewächse).
angenehm erlebte Wirkungen:
+ Anhebung der Stimmung
+ Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens
+ ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis
+ intensivere akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen
unangenehm erlebte Wirkungen:
– niedergedrückte Stimmung
– psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst
– Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien
– paranoiden Wahnvorstellungen
Gehirn
- die Hirnleistungsfähigkeit leidet mit zunehmender Dauer und Intensität des Konsums und der Menge an THC.
- Wer mit dem Kiffen aufhört, wird mit sich verbessernden Hirnleistungen belohnt.
- Je früher der Einstieg, desto problematischer fürs Gehirn.
Atemwege und Herz-Kreislaufsystem
- Es gibt einen erwiesenen Zusammenhang zwischen Cannabisrauchen und Symptomen einer chronischen Bronchitis und atypischen Lungenentzündungen.
- Beim Inhalieren von Rauch verbrannter Pflanzen (Tabak, Cannabis, Kräuter, etc.) werden toxische Verbrennungsprodukte inhaliert, die die Schleimhaut schädigen können.
- Mögliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem werden erst seit kurzem erforscht. Bisherige Studienergebnisse legen ein erhöhtes Herzinfarktrisiko im Verlauf der ersten Stunde nach dem Konsum von Cannabis nahe, weil Cannabis die Herzfrequenz erhöhen kann.
Psyche
- Cannabis kann Auslöser für eine bisher verborgenen Schizophrenie und Depressionen sein.
- Besonders hoch scheint das Psychoserisiko bei Personen zu sein, die bevorzugt hochpotente Cannabissorten konsumieren.
Streckmittel
- Cannabis für den Konsumermarkt ist momentan wie eine Blackbox. Zur Steigerung des Gewichts und damit des Gewinns werden den Hanfblüten diverse Stoffe zugesetzt, die zum Teil schwer zu erkennen sind, z.B.: Sand, Talkum, Zucker, Gewürze, Haarspray, Blei, Mineral- oder Glaspartikel.
- Eine Liste häufiger und/oder sehr gefährlicher Streckstoffe findet ihr hier (PDF, 0 bytes)
- Daneben werden Cannabisprodukte teilweise zusätzlich synthetischen Cannabinoiden besprüht, die eine ganz andere und sogar lebenbedrohliche Wirkungen entfalten können.
Medizin
Seit März 2017 können Ärzt*innen in Deutschland zu medizinischen Zwecken Cannabis in pharmazeutischer Qualität verschreiben. Grundlage war eine Änderung im BtMG.
Zielgruppe sind chronisch- schwerkranke Menschen:
wenn keine dem medizinischen Standard entsprechende Alternative besteht oder der behandelnde Arzt eine andere Therapie nicht für sinnvoll hält
Es muss eine begründete Aussicht bestehen, dass sich der Krankheitsverlauf für den Patienten verbessert und schwerwiegende Symptome gelindert werden. Nur dann wird die Therapie (nach intensiver Prüfung) von der Krankenkasse übernommen!
Als Medizinisch relevante Bestandteile der Arzneimittel werden derzeit primär die Cannabinoide THC und CBD gehandelt.
THC dämmt die Wahrnehmung des Schmerzes, wirkt ähnlich Morphium direkt schmerzstillend.
CBD wirkt auf die muskuläre Ebene, z.B. bei Spasmen, gegen Verkrampfungen, MS, Epilepsie.
Die Hauptinhaltsstoffe THC und CBD werden nicht auf einen Mindest- oder Maximalgehalt begrenzt. Dadurch entstehen unübersichtlich viele verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Anteilen THC/ CBD – bis z.T. 22% THC.
Verschreibung für eine Therapie mit medizinischem Cannabis:
~ chronische Schmerzen
~ Spastik bei Multipler Sklerose und Paraplegie
~ Epilepsie
~ Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie
~ Appetitsteigerung bei HIV/AIDS
~ Angststörungen
~ Schlafstörungen
~ Tourette-Syndrom
~ ADHS – auch wenn dazu kaum wissenschaftliche Belege vorliegen
Auf Grundlage der vielfältigen möglichen Einsatzbereichen von medizinischen Cannabisprodukten entsteht seit Jahren ein von Pharmakonzernen vorangetriebener Produktions- und Herstellungsboom, obwohl gleichzeit noch kaum ausreichend empirische Forschung zur Anwendbarkeit betrieben wurde.
Übrigens: 9 von 10 Patient*innen brechen die Cannabis-Therapie wegen unerwünschter Nebenwirkungen wieder ab. Bedenkt immer: Die Rauschwirkung von medizinischen Cannabisprodukten ist eine Nebenwirkung, die von vielen Patient*innen überhaupt nicht gewollt ist.
Weitere wissenschaftliche Analysen zu Rausch, Gesundheitsrisiken und medizinischem Einsatz findet ihr gut zusammengefasst in einem Video von „Mailab“
Die rechtliche Situation – Was ist jetzt mit Eigenbedarf?
Auch was die Rechtslage zu Cannabis in Deutschland angeht, wird es knifflig. Dass der Besitz strafbar aber der reine Konsum erlaubt ist, hast du ja vielleicht schonmal gehört. Aber was bedeutet das konkret? Und mit welchen Konsequenzen musst du rechnen? Und ist es nicht doch so, das „ein bisschen was“ erlaubt ist? Hier findest du’s raus:
Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich noch illegal und damit strafbar, egal ob es nur ein paar Gramm sind.
Auch wenn du Cannabis nur für andere transportierst oder aufbewahrst zählt das als Besitz.
Obwohl der Konsum in Deutschland nicht strafbar ist, wird meistens davon ausgegangen, dass dem Konsum ein illegaler Besitz vorausging, somit ist straffreier Konsum so gut wie unmöglich.
Auch eine „geringe Menge“ oder „bis zu 6 g“ (Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen) sind illegaler Besitz. Diese Menge ist die Grenze, bis zu der die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung absehen kann.
Es kann sein, dass man danach zum FreD- Kurs oder soziale Stunden ableisten muss.
Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt (als Autofahrer*in, Fußgänger*in, auf dem Fahrrad oder Moped…) kann den Führerschein verlieren.
Die Polizei verhängt eine Ordnungsstrafe (500 €, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg) und benachrichtigt die Führerscheinstelle.
Die Führerscheinstelle prüft den Entzug der Fahrerlaubnis, bis du einen Nachweis über deine Drogenfreiheit erbracht hast (MPU, der sog. „Idiotentest“), die Kosten belaufen sich auf bis zu 1500€ – das ist fast so viel wie der Führerschein an sich kostet.
Auch wenn du noch keinen Führerschein hast oder das Gras nur in der Tasche hast, wird die Führerscheinstelle informiert, mit der Konsequenz, dass du ohne vorhergehende MPU gar keinen Führerschein machen darfst.
Polizeikontrolle – und nun?
Wenn du kontrolliert wirst: Ruhe bewahren! Versuche auf keinen Fall wegzulaufen. Gib der Polizei mindestens Auskunft über deine persönlichen Daten (= alles was in deinem Personalausweis steht). Die Polizei ist in verschiedenen Situationen dazu befugt, deine Taschen zu kontrollieren.
Wenn du minderjährig bist, wird die Polizei deine Eltern und eventuell das Jugendamt informieren. Außerdem erfolgt immer die Meldung an die Führerscheinstelle.
Das Gras ist definitiv weg, Zubehör meistens auch.
Es kann Monate dauern bis entschieden wird, ob ein Strafverfahren wegen Drogenbesitz eingeleitet wird. Nutze diese Zeit um dich zu informieren und Unterstützung zu suchen.
Suche dir Hilfe und Unterstützung in Jugend- und Drogenberatungsstellen und nimm Gesprächstermine mit der Jugendgerichtshilfe wahr. Sprich auch offen mit deinen Eltern über deinen Konsum und das drohende Verfahren. Ehrlichkeit ist nun das A und O.
Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Gefängnis.
Wenn du Cannabis an Minderjährige abgibst: Mindestens 1 Jahr Haft.
Aber für Minderjährige gilt das Jugendstrafrecht. Daher wird in der Regel eine erzieherische Strafe gewählt, zum Beispiel Beratungstermine in einer Suchtberatungsstelle. Das Jugendstrafrecht kann auch bis 21 Jahre angewendet werden.
Entscheidend für ein mildes Strafmaß ist auch ehrliche Einsicht und die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu ändern.
Infoportal für Eltern
Liebe Eltern,
von klein auf lernen unsere Kinder von Erwachsenen, wie mit Substanzen, wie etwa Alkohol, Nikotinprodukten oder Medikamenten umgegangen wird. Als Eltern sind Sie lange Zeit für Ihr Kind das wichtigste Vorbild. Daher beginnt die Suchtprävention oft schon in der Familie.
Viele Kinder haben auch schon von Cannabis gehört, manchmal durch nahestehende Personen, die direkt oder indirekt Infos über Cannabis austauschen oder konsumieren. Auch im Schulischen Umfeld können Kinder mit Cannabis in Kontakt kommen.
Um ihrem Kind eine gute und gesunde Entwicklung zu ermöglichen, sollten Sie schon zeitig eine altersgerechte kritisch-reflektierte Konsumkultur etablieren. Dazu gehören in den meisten Familien Regeln zum Konsum, vielleicht angelehnt an das Jugendschutzgesetz. Und dazu gehört, dass das Kind auch NEIN sagen darf und kann. Nein zu sagen kann in einigen Situationen schwer fallen, doch wenn die Abgrenzung gelingt, kann sich dies positiv auf das Gefühl der Selbstwirksamkeit und auf den Selbstwert auswirken. Sie sollten Ihre Kinder daher in diesem Prozess unterstützen und bekräftigen, dass Nein sagen in einigen Situationen vollkommen in Ordnung ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind sowohl mit den legalen, als auch mit illegalen Substanzen konfrontiert wurde und wird, ist mit zunehmenden Alter größer. Und gerade bei Jugendlichen besteht bei regelmäßigem Gebrauch egal welcher Substanz das Risiko, später eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln. Denn das Jugendliche Gehirn ist noch im Auf- und Umbau, sodass psychoaktive Substanzen eine viel riskantere Wirkung als bei Erwachsenen haben können. Auswirkungen auf das Familienleben, die Schullaufbahn und Berufsfindung können davon die Folge sein.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen nützliche Informationen rund um die Substanz Cannabis und laden Sie ein, mit uns gemeinsam (Sie zu Hause und wir institutionell) aufzuklären, anzusprechen, kritische Haltungen zu entwickeln, Ablehnungsstrategien zu üben und zusammengefasst, Suchtentwicklungen zu verhindern.
Gerne können Sie uns auch persönlich ansprechen.
Erste Hilfe für’s erste Gespräch
Haben Sie die Vermutung oder sogar die Gewissheit, dass ihr Kind kifft und wissen nicht, wie sie darauf reagieren sollen? Sollten Sie es ansprechen, wenn ja – wie? Alarmierend oder doch lieber entspannt bleiben? Oder vielleicht doch lieber Verbote aussprechen, damit das Kind mit dem Kiffen aufhört? Das Taschengeld streichen oder die Polizei informieren?
Wir helfen und unterstützen Sie bei diesem schwierigen Thema. Der Handlungsleitfaden zeigt ihnen, wie sie sich auf ein Gespräch vorbereiten und es durchführen können.
Handlungsleitfaden: Erste Hilfe für’s erste Gespräch (PDF, 644 KB)
Substanz-Informationen: Zu Wirkungen und Risiken von Cannabis
Vor dem Gespräch mit Ihrem Kind steht erst einmal die eigene Recherche zu Cannabis-Fakten. Hier finden Sie einige informative Links, damit Sie gut vorbereitet mit Ihrem Kind ins Gespräch kommen können:
- Audio-Podcast „Pottkasten“ der Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis
- Umfangreiche Fachinformationen auf Drugcom – in Jugendgerechter Sprache
- Cannabis im Drogenlexikon von „Mindzone“
There’s no Harmless Consume – Informationen für konsumierende Jugendliche
Keine andere illegale Droge ist derzeit so populär wie Cannabis. Besonders unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in den letzten Jahren ein starker Anstieg des Konsums zu beobachten. Gleichzeitig sind auch zahlreiche Mythen und Falschinformationen zur Wirkungsweise und den Risiken von Cannabis im Umlauf und werden durch den Freundeskreis und Soziale Medien regelmäßig weiterverbreitet.
Mit unserem Angebot „THC – There’s no Harmless Consume“ wollen wir jugendliche Konsumierende faktenbasiert aufklären, ihnen Tipps zur Risikominimierung und Hinweise zum Hilfesystem mitgeben.
Gemeinsam mit der Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis haben wir Filmdöschen präpariert, die mit einem QR-Code versehen sind, einen Aktivkohlefilter und Safer-Use-Hinweise beinhalten. Über den QR-Code gelangen die Jugendlichen zu unserem Online-Angebot „Cannabis aktuell“, wo sie weiterführende Informationen zu Cannabis, der Wirkungsweise, den Risiken, der Rechtlage und dem Hilfesystem finden.
Hinweise für Lehrkräfte
Lehrkräfte können sich auch über unsere Angebote für Schulen informieren. Medien zum Umgang mit Suchtmitteln und zur Suchtprävention finden Sie auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Rechtliche Fragen: Alles was man wissen sollte
Hier finden sich die wichtigsten Informationen zu Cannabis und den rechtlichen Bestimmungen für Jugendliche, deren Angehörige und pädagogische Fachkräfte.
Cannabis im BtmG
Cannabis unterliegt als illegales Betäubungsmittel den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes. Somit sind der Erwerb und Besitz, der Handel, der Anbau, die Einfuhr nach Deutschland und weitere Tatbestände im Umgang mit Cannabis verboten. Doch was bedeuten diese Begriffe nun konkret?
- Erwerb und Besitz – Es ist egal ob man für das Cannabis Geld gezahlt hat, es geschenkt bekommen oder gefunden hat: Alles zählt als Erwerb! Außerdem wird auch dann ein Besitz angenommen, wenn die betroffene Person überhaupt nicht vorhatte, das Cannabis zu konsumieren, sondern es zum Beispiel für eine*n Freund*in aufbewahrt oder transportiert hat. Dies gilt auch für Erziehungsberechtigte oder z.B. Lehrkräfte, die einem Schutzbefohlenen die Substanz abnehmen. Besser ist daher: Polizei rufen (diese hat dann aber immer die Pflicht zur Strafverfolgung) – oder direkte Vernichtung der Substanz!
- Handel – Hier gilt wie beim Erwerb: ob eine Person das Cannabis verkauft oder verschenkt hat, ist irrelevant! Wenn Cannabis an Minderjährige abgegeben wird, ist das Strafmaß übrigens noch höher als bei Weitergabe an Erwachsene.
- Anbau – Der Kauf und Besitz von Hanfsamen ist zwar eine rechtliche Grauzone, weil Samen noch kein THC enthalten. Der strafbare Anbau beginnt allerdings, sobald die Samen eingepflanzt werden.
- Einfuhr – Wer Cannabis im Ausland erwirbt und über die Grenze nach Deutschland bringt, macht sich wegen Drogenschmuggel strafbar. Die Bundespolizei und der Zoll überprüfen in Stichproben nicht nur Autos und Flugreisende, sondern auch Fern- und Reisebusse, Züge und sonstige öffentliche Verkehrsmittel, die die Landesgrenzen überqueren.
- Konsum – Den aufmerksamen Leser*innen ist sicher nicht entgangen, dass der Cannabiskonsum in der Aufzählung nicht aufgeführt ist. Und tatsächlich ist der Konsum von Cannabis (wie übrigens von jeder anderen Droge auch) in Deutschland an sich nicht strafbar, weil er eine „eigenverantwortliche Selbstschädigung“ darstellt. Es ist allerdings nahezu unmöglich zu konsumieren ohne gleichzeitig Cannabis zu besitzen, somit bleibt der straffreie Genuss eines Joints in Deutschland eine seltene Ausnahme.
Geringe Menge …aber ein bisschen was ist doch erlaubt, oder?
Das Gerücht, Cannabis in geringen Mengen sei legal, hält sich sehr hartnäckig. Fakt ist: Der Besitz von Cannabis ist immer illegal, egal ob es sich um ein halbes Gramm handelt oder um fünfzig! Aber: Wenn die Menge so gering ist, dass von einem reinen Besitz zum Eigenbedarf auszugehen ist, kann die ermittelnde Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Es gibt allerdings keinen Anspruch darauf und besonders wenn eine Person schon mehrfach mit wenigen Gramm Cannabis erwischt wurde, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren zur Anklage bringen.
Auch beim Anbau von einzelnen Cannabispflanzen ohne professionelle Ausrüstung kann die Regelung zum Eigenbedarf Anwendung finden. Auch hier gilt aber: Es gibt keine Garantie für einen Freispruch oder eine Einstellung der Anzeige und die „geringfügige Menge“ der Pflanzen wird je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich ausgelegt.
Welche Strafen drohen?
Wenn eine Person mit Cannabis erwischt wird und noch minderjährig ist, findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Das Jugendstrafrecht hat zum Ziel, Haftstrafen und Geldstrafen zu verhindern und setzt stattdessen auf erzieherische Maßnahmen. Das Strafmaß für Vergehen im Zusammenhang mit Cannabis (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft) wird somit in der Regel umgewandelt, zum Beispiel in Beratungstermine in einer Drogenberatungsstelle oder spezielle Interventionsprogramme wie FreD-Kurse. Es ist allerdings noch anzumerken, dass in besonders schweren Fällen auch das Jugendstrafrecht Arrest- und Haftstrafen vorsieht. Dadurch kann es dennoch auch zu „härteren“ Strafen kommen, besonders für diejenigen, die mehrfach als Dealer*innen oder in Verbindung mit Beschaffungskriminalität auffällig wurden.
Gefährdet Kiffen den Führerschein?
Ganz eindeutig: JA! Wer unter Einfluss von Cannabis (oder anderen Drogen) am Straßenverkehr teilnimmt, der riskiert damit, seinen Führerschein zu verlieren. Am Straßenverkehr nimmt übrigens nicht nur Teil, wer mit dem Auto oder dem Moped unterwegs ist. Auch Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen sind im öffentlichen Raum Verkehrsteilnehmer*innen und bekommen Probleme mit der Polizei und der Führerscheinstelle, wenn sie Cannabis konsumiert haben. Die Folgen sind zunächst eine Ordnungsstrafe von 500€ Bußgeld, mind. 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Zusätzlich wird die Führerscheinstelle informiert, die dann in den meisten Fällen die Fahrerlaubnis entzieht. Um den Führerschein wieder zu bekommen, muss man sich der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU – der sog. „Idiotentest“) unterziehen. Dabei wird geprüft ob die betroffene Person in der Lage ist, drogenfrei am Straßenverkehr teilzunehmen. Dafür müssen über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr Nachweise der Drogenfreiheit erbracht werden (negative Drogentests) und zusätzlich psychologische Gespräche absolviert werden. Das Ganze geht mit bis zu 1500 € ganz schön ins Geld, und die MPU-Vorbereitungskurse, ohne die der Führerschein kaum erfolgreich wiedererlangt werden kann, kosten extra.
ABER VORSICHT: Auch wenn eine Person gar nicht selbst konsumiert hat sondern nur Gras oder Hasch bei ihr gefunden wird (in der Hosentasche, im Fahrzeug…), wird die Führerscheinstelle informiert und es kann passieren, dass der Führerschein entzogen wird. Auch denjenigen die noch gar keinen Führerschein haben, drohen Konsequenzen, denn auch dann wird die Führerscheinstelle informiert und im Regelfall muss dann eine MPU absolviert werden bevor man den Führerschein beantragen kann. Cannabis hat auch eine relativ lange Nachweiszeit, bei regelmäßigem Konsum im Urin bis zu drei Monate und im Blut bis zu drei Wochen.
Was darf die Polizei?
Generell ist die Polizei befugt, im öffentlichen Raum Personenkontrollen durchzuführen, dafür muss sie allerdings immer einen Grund benennen, in etwa eine konkrete Gefährdungslage, ein Angangsverdacht muss aber nicht vorliegen. Zudem darf die Bundespolizei an Bahnhöfen, im Grenzgebiet und an (Flug-)Häfen auch verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen. Hierbei werden Personalien kontrolliert und Ausweisdokumente auf Gültigkeit überprüft, eine Taschenkontrolle ist nur bei begründetem Tatverdacht oder Gefahr im Verzug erlaubt. Zum Schutz der Privatsphäre kann verlangt werden, dass die Taschen nicht an Ort und Stelle sondern in einem von der Öffentlichkeit abgeschirmten Raum stattfinden
Polizeiliche Verkehrskontrollen dürfen ereignis- und verdachtsunabhängig erfolgen. Die Polizei ist berechtigt, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere zu verlangen und einen Blick in Handschuhfach und Kofferraum zu werfen. Drogenschnelltests (z.B. Schweiß- oder Urintest) dürfen von der Polizei immer nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, verweigert man die Zustimmung muss ein Bluttest durch eine*n Richter*in oder die Staatsanwaltschaft genehmigt werden (das kann auch sehr kurzfristig telefonisch erfolgen).
Selbiges gilt für Hausdurchsuchungen, die immer einen richterlichen Beschluss („Durchsuchungsbeschluss“) bedürfen. Einzige Ausnahme ist „Gefahr im Verzug“, also wenn die Polizei etwa davon ausgeht, dass Beweise vernichtet würden, wenn sie nicht sofort eingreift.
Polizeikontrolle – wie geht es weiter?
Wenn die Polizei bei einer minderjährigen Person Cannabis sichergestellt hat, wird sie in der Regel erst deren Eltern/Erziehungsberechtigte benachrichtigen. Zusätzlich wird die Führerscheinstelle informiert, sowie oft auch das Jugendamt.
Wer direkt zur Vernehmung auf die Wache mitgenommen wird, muss dort die allgemeinen Personendaten angeben (Name, Geburtsdatum, Adresse, Berufsbezeichnung), darüber hinaus müssen gegenüber der Polizei aber grundsätzlich keinerlei Aussage gemacht werden (Schweigerecht). Alles was man zu sagen hat, kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren preisgeben. Eine beschudigte Person sollte sich bei der Polizei nie zu einer Aussage drängen lassen, die im schlimmsten Fall dann noch im Hauptverfahren im Raum steht.
Nach der ersten Vernehmung kann es Wochen oder sogar Monate dauern, bis man Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Diese Zeit sollte genutzt werden, um sich Hilfe zu suchen.
In Jugend- und Drogenberatungsstellen finden sowohl Betroffene als auch deren Angehörigen gute Ansprechpartner*innen um das weitere Verfahren zu besprechen und gleichzeitig auch den Konsum der betroffenen Person zu reflektieren. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, wird sich auch die Jugendgerichtshilfe mit den jugendlichen Beschuldigten und deren Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen. Dies ist eine Abteilung des Jugendamts, deren Aufgabe und Ziel es ist, jugendlichen Straftäter*innen während des gesamten Verfahrens bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Allgemein gilt: Das Verhalten der beschuldigten Person während des laufenden Verfahrens kann auch den Prozessausgang beeinflussen. Je mehr ehrliche Bereitschaft gezeigt wird, das eigene Verhalten zu ändern und aus den Fehlern zu lernen, desto wahrscheinlicher ist es, „mit einem blauen Auge davonzukommen“.
Zusätzliche Informationen:
Zur Strafbarkeit des Konsums
Zur Strafbarkeit des Anbaus
Zu Drogen und Straftaten allgemein
Zum Jugendstrafrecht